Beschäftigtendatenschutzgesetz

Veröffentlicht am 07.09.2009 in Wahlen

Die SPD hat in ihrem Regierungsprogramm klare Aussagen getroffen. Wir brauchen ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das die Rechte der Beschäftigten sichert. Ein solches Vorhaben dient dazu, bislang verstreute Vorschriften zu bündeln und da zu ergänzen, wo durch neue Technologien Bedarf besteht.

Die SPD belässt es nicht bei Ankündigungen. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat bereits heute einen Diskussionsentwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz veröffentlicht. Ziel ist, bestehende Vorschriften und Gerichtsurteile zum Arbeitnehmerdatenschutz zu vereinheitlichen und bestehende Lücken zu schließen. Bestandteile des Entwurfs sind etwa die klare Festlegung, welche Daten im Einstellungsverfahren und im laufenden Beschäftigungsverhältnis erhoben und verwendet werden dürfen, die strenge Regelung der Videoüberwachung am Arbeitsplatz und das Verbot von Persönlichkeits- und Gesundheitsprofilen. Beschäftigte, deren Daten unzulässig und unkorrekt erhoben und verwendet wurden, sollen einen Anspruch auf Korrektur und Schadensersatz bekommen.

Die neue Initiative von Olaf Scholz macht deutlich: Die SPD handelt. Demokratie und Persönlichkeitsrechte enden nicht vor dem Betriebstor. Ein wirksames Beschäftigtendatenschutzgesetz kann sofort nach der Wahl im Bundestag beschlossen werden. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. Alle, die bislang reichlich Lippenbekenntnisse abgeliefert haben, müssen sich nun entscheiden, ob sie wirklich etwas für den besseren Schutz der Rechte der Beschäftigten am Arbeitsplatz tun wollen.

 
 
 

 

Wir auf Instagram

Alle Termine öffnen.

09.06.2024, 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Europa- und Kommunalwahl 2024
Geben Sie der SPD Ihre Stimme! Download Kandidat:innen-Prospekt - FÜR EIN BU …

Alle Termine