Antrag Glyphosatfreie Stadt Böblingen

Veröffentlicht am 27.03.2018 in Fraktion

Der Gemeinderat möge beschließen,

1)   
dass jeglicher Einsatz des Herbizids Glyphosat auf Böblinger Gemarkung abgelehnt wird.
2) 
dass die Stadt Böblingen über den Einsatz von Herbiziden auf der städtischen Gemarkung einmal   .      jährlich im Gemeinderat berichtet.
3) 
dass die Stadt Böblingen sich verpflichtet von dem Einsatz von Glyphosat abzusehen.
4)
dass Landwirten, die landwirtschaftliche bzw. forstwirtschaftliche Flächen bewirtschaften, die im    Besitz der Stadt Böblingen sind, die Pacht - auf Grundlage eines neues Vertrages - erlassen werden soll, wenn diese sich vertraglich verpflichten das Herbizid Glyphosat nicht einzusetzen und sich insgesamt auf eine sparsame Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln verpflichten.
5)
dass Landwirten, die auf Böblinger Gemarkung ihre Flächen bewirtschaften, die Grundsteuer A erlassen wird, wenn sie sich vertraglich verpflichten, das Herbizid Glyphosat nicht einzusetzen und sich insgesamt auf eine sparsame Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln verpflichten.

Begründung:
Glyphosat ist für Mensch und Tier gesundheitsgefährdend. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat es im Jahr 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Daraufhin hatte die Europäische Union die weitere Zulassung, die 2015 ausgelaufen war, ausgesetzt und genehmigte das Mittel vorläufig nur für weitere eineinhalb Jahre. Am 27. November 2017 hat eine qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten der Zulassung um weitere fünf Jahre zugestimmt. Dass der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt MdB mit seinem Votum diese Verlängerung ermöglichte, war ein bundesdeutscher Skandal, da er sich damit über die Geschäftsordnung der Bundesregierung hinweggesetzt hatte und ohne Abstimmung von Bun-deskanzlerin Merkel und der damaligen Umweltministerin Barbara Hendricks MdB gehandelt hatte. Die SPD-Fraktion möchte mit diesem Antrag bewirken, dass sich Böblingen als eine der ersten Städte nicht nur offensiv gegen den Einsatz dieses Herbizids stellt, sondern klare Anreize für die Landwirte formuliert - im Interesse der Bevölkerung - auf diesen hochgiftigen Unkrautvernichter zu verzichten. In der Grundsteuer A ist eine Reihe von Ausnahmetatbeständen formuliert. Nach unserer Rechtsauffassung ist eine Befreiung der Landwirte, die auf den Einsatz von Glyphosat verzichten und sich auf eine sparsame Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln verpflichten, durch die jetzige Gesetzeslage gegeben und im großen Interesse der Allgemeinheit.
gezeichnet:
Florian Wahl, Vanda Zeschick, Martin Decker, Jochen Reisch,  Wolfgang Hensel, Birgit Häberle,
Gottfried Ringwald

 

 
 
 

 

Wir auf Instagram