Haushaltsantrag: „Gewerbesteuer erhalten – Kommunen von Sozialausgaben entlasten“

Veröffentlicht am 30.11.2010 in Fraktion

Der Gemeinderat fordert den Bund und das Land Baden-Württemberg auf, in der Gemeindefinanzkommission das so genannte Kommunalmodell der Kommunalen Spitzenverbände (Verbreiterung der Bemessungsgrundlage sowie Einbeziehung der Freiberufler und Selbstständigen in die Gewerbesteuer) zu unterstützen. Nur damit kann eine Stabilisierung der kommunalen Finanzen erreicht werden. Das Vorhaben, die Gewerbesteuer abzuschaffen oder teilweise zu ersetzen, lehnen wir ab. Ein kommunales Hebesatzrecht auf die Einkommenssteuer bedeutet einen enormen Bürokratieaufbau und führt zur Verschiebung von Finanzkraft.

Zugleich fordern wir vom Bund eine Übernahme von derzeit von den Kommunen zu tragenden Sozialausgaben, um die strukturelle Unterfinanzierung unserer Kommune überwinden zu können. Dazu gehört vorrangig eine deutliche Anhebung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II, um das ursprüngliche Ziel der Entlastung der Kommunen und Landkreise von Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit zu erreichen und eine verstärkte Beteiligung der Kosten für die U3-Betreuung von Kindern in Kindergärten/-tagesstätten.

Die Gewerbesteuer ist eine besonders wichtige Gemeindesteuer, trotz aller Wirtschaftszyklen ist ihr Aufkommen für Böblingen von großer Bedeutung. Auch ist sie durch die hohe Dynamik in den letzten Jahren noch bedeutsamer für die Kommunen geworden. Zudem ist die Gewerbesteuer nicht konjunkturanfälliger als Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuer. Daher muss die Gewerbesteuer erhalten bleiben.

In der Sitzung der Gemeindefinanzkommission am 3. November 2010 konnte kein Durchbruch für eine bessere Finanzausstattung der Kommunen erzielt werden. In der Bundesregierung ist der Fortbestand der Gewerbesteuer nach wie vor umstritten. Das Prüfmodell eines kommunalen Hebesatz auf die Einkommen- und die Körperschaftsteuer soll weiter erörtert werden. Dies stellt ein Einfallstor für die Aushebelung der Gewerbsteuer da. Die Kommunalen Spitzenverbände und die Mehrzahl der Länder lehnen das Prüfmodell ab, weil dadurch die Einnahmesituation der strukturschwachen Kommunen noch weiter verschlechtert, die Interessen der Betriebsstättengemeinden verletzt und es zu erheblichen Verwerfungen in der kommunalen Steuerbasis kommen würde. Insbesondere würde das über die Gewerbesteuer bestehende enge Band zwischen Wirtschaft und Kommunen fast vollständig gekappt. Dass die Landesregierung Baden-Württembergs das Prüfmodell unterstützt, steht gegen die Interessen des Landes, das ja besonders von einer breiten Gewerbestruktur profitiert.

Wir unterstützen daher die Forderung der Kommunalen Spitzenverbände nach Prüfung und Umsetzung des so genannten Kommunalmodells, das eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und die Einbeziehung der Freiberufler und Selbstständigen vorsieht. Durch diese Maßnahmen würde die Abhängigkeit von den versteuerten Gewinnen nur weniger Steuerzahler vor Ort verringert, das deutsche Steuersubstrat vor Gewinnverlagerungen gesichert und auch die Steuerbasis wirtschaftlich schwächerer Kommunen gestärkt werden. Wir wollen eine Beteiligung aller am Wirtschaftsprozess in unserer Kommune Tätigen zum Erhalt und zur Verbesserung der Infrastruktur und der Dienstleistungen. Nicht nur der Handwerker, der in unserer Kommune gewerbesteuerpflichtig ist, profitiert von der kommunalen Infrastruktur, sondern auch Ärzte, Rechtsanwälte und andere Selbstständige.

Auch unterstützen wir die Forderung der Kommunalen Spitzenverbände nach deutlichen Entlastungen der Kommunen von Sozialausgaben, die gesamtgesellschaftlich zu verantworten sind. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für die Unterkunft für Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II. Die derzeitige quotale Beteiligung des Bundes ist deutlich zu gering, wie dies auch alle Bundesländer durch Anrufung des Vermittlungsausschusses festgestellt haben, um den Kommunen die zugesagten Einsparungen tatsächlich zukommen zu lassen.

Die Kommunen können die jährlich deutlich steigenden Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kinderkrippenplatz für Kinder zwischen ein und drei Jahren nicht mehr schultern. Diese verpflichtenden Ausgaben der Kommunen liegen deutlich über den Einnahmen. Um diese strukturelle Unterfinanzierung zu überwinden, muss der Bund die Kommunen von der Mitfinanzierung dieser Sozialausgaben entlasten.

 
 
 

 

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