
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B werden nicht wie geplant auf 340 v. H. sondern nur auf 310 v. H. erhöht.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B werden nicht wie geplant auf 340 v. H. sondern nur auf 310 v. H. erhöht.
Begründung:
Eine Erhöhung der Grundsteuer um 24 Prozent ist unangemessen. Die Erhöhung schlägt sich unmittelbar auf die Eigentümer von Wohnbesitz und auch auf die Mieten nieder. Die allseitige Mehrbelastung unserer Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitiger Absenkung von Förderungen muss sich in einem erträglichen Rahmen halten. Diese Grenze ist mit geplanten Erhöhung deutlich überschritten.