Managergehälter

Veröffentlicht am 03.02.2009 in Presseecho

Interview mit MdB Christian Lange aus der Stuttgarter Zeitung

Frage: Eine Arbeitsgruppe der Koalition verhandelt seit einem halben Jahr, um Exzesse bei den Managergehältern einzudämmen. Was schlagen Sie vor?

Antwort: Wir sind uns noch nicht in allen Punkten einig, doch wir haben uns auf Teilergebnisse verständigt. Über eine Reihe von Gesetzesänderungen gibt es Konsens. Das letzte Wort hat aber der Koalitionsausschuss, der sich im März treffen wird.

Müssen sich Manager auf schärfere Vorgaben des Gesetzgebers einstellen?

Ich hoffe, dass wir Sozialdemokraten unsere Vorschläge gegen die Union durchsetzen können. Die Einigung in den Teilgebieten, die wir in der Arbeitsgruppe gefunden haben, hätten wir auch schon vor Weihnachten haben können. Es kommt nun darauf an, dass die Koalition aus der Finanzkrise Lehren zieht und Fehlentwicklungen bei Managern stoppt.

Worauf hat sich die Arbeitsgruppe verständigt?

Zunächst wollen wir den Aufsichtsräten Orientierungspunkte bei der Festlegung der Vergütungen vorgeben. Der Aufsichtsrat hat bei der Festsetzung der Vorstandsgehälter dafür zu sorgen, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen des Vorstands und zur Lage der Gesellschaft und den in der Branche üblichen Vergütungen stehen. Die Vergütung sollte außerdem langfristige Anreize zur Entwicklung der Gesellschaft setzen. Das ist der Versuch, die zu starke Ausrichtung der Managergehälter am Börsenwert zu durchbrechen.

In der Kritik stehen insbesondere Aktienoptionen, die sich in vielen Fällen nur am kurzfristigen Erfolg eines Unternehmens orientieren.

Auch hier sehen wir Begrenzungen vor. Aktienoptionen sollen künftig frühestens nach vier und nicht wie bisher nach zwei Jahren eingelöst werden. Außerdem ist sich die Arbeitsgruppe der Koalition einig, dass eine Herabsetzung von Vorstandsgehältern erleichtert werden soll. Aufsichtsräte bekommen damit die Möglichkeit, mit Gehaltskürzungen das Management zu sanktionieren.

Die Koalition will auch die Offenlegungspflichten erweitern. Was schlagen Sie vor?

Bei Publikumsgesellschaften soll in Zukunft der gesamte Aufsichtsrat die Entscheidung über die Vorstandsverträge treffen. Damit soll verhindert werden, dass nur wenige Aufsichtsräte die Bezüge aushandeln. Die künftige Regelung schließt jedoch nicht aus, dass ein Ausschuss des Aufsichtsrats die Vergütung vorbereitet. Die Verantwortung liegt aber beim gesamten Gremium. Auch die Haftungsvorschriften gegenüber dem Aufsichtsrat sollen verschärft werden. Der Gesetzgeber will größere Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Kontrollgremiums stellen. Es müssen auch die Trennlinien zwischen Vorständen und Aufsichtsräten klarer werden. Wenn der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss einrichtet, der eng in die Erstellung der Bilanz einbezogen ist, dürfen diesem Ausschuss keine Mitglieder angehören, die in drei Jahren zuvor Vorstände des betreffenden Unternehmens waren. Damit wird verhindert, dass der ehemalige Vorstand seine Aufsichtsfunktion nutzt, um Sachverhalte zu vertuschen.

Über welche Punkte gibt es in der Koalition noch Streit?

Die SPD will erreichen, dass Vorstandsgehälter, die über eine Million Euro hinausgehen, nur noch zur Hälfte als Teil als Betriebsausgaben anerkannt werden. Das wäre ein wichtiges Signal, dass der Fiskus die Übertreibungen bei den Gehältern nicht unterstützt. Doch hier sperrt sich bisher die Union. Die Beschränkung von Exzessen lehnen CDU/CSU ab. Das ist bedauerlich, da die Eindämmung von Auswüchsen den Kern der sozialen Marktwirtschaft berührt. Wenn die Union hier nicht noch einlenkt, wird dies teil der Auseinandersetzung im Wahlkampf werden.

Wo gibt es noch Meinungsunterschiede?

Die SPD ist der Meinung, dass der Vorstand nicht nur den Aktionären, sondern auch den Arbeitnehmern und dem Wohl der Allgemeinheit verpflichtet ist. Eine entsprechende Formulierung wollen wir ins Aktiengesetz aufnehmen. Damit wird im Aktiengesetz verankert, dass das reine Shareholdervalue-Denken gescheitert ist. Mit der Gesetzesänderung soll deutlich werden, dass sich Unternehmen an langfristigen Zielen zu orientieren haben. Dazu gehören die Arbeitnehmer und der Schutz von Arbeitsplätzen in Deutschland. Das lehnt die CDU bisher ab.

Kritiker sagen, dass sich die Politik ins Geschäft der Unternehmen nicht einmischen sollte, denn das gehe nie gut. Was sagen Sie?

Wirtschaft findet in der Wirtschaft statt – dieser Satz verfängt seit der Finanzkrise nicht mehr. Der Gesetzgeber ist vielmehr gefordert, den Exzessen ein Ende zu setzen. Die Versuche, auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft zu setzen, hat leider nicht zum Erfolg geführt. Die Cromme-Kommission, die Regeln zur Unternehmensführung

 
 
 

 

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