Dilemma um Stuttgart 21

Veröffentlicht am 07.03.2011 in Ortsverein

von Wolfgang Hensel, SPD-Stadtrat, Böblingen

In letzter Zeit häufen sich die Anzeigen der Bahn gegen S21 - Gegnern

Deren Aktionen, die Verhinderung von Arbeiten, der von der Bahn beauftragten Firmen, interpretieren sie selbst als freies Demonstrationsrecht, das völlig gewaltfrei sei.
Genau hier scheiden sich die Auffassungen. Behindern von Arbeiten, z.B. Baggerarbeiten, ist eine strafbare Handlung und fällt nicht mehr unter das Demonstrationsrecht. Oder doch? Was also muss nun passieren, damit das geltende Recht, wie hier auf Arbeit (Beispiel für das gesamte Dilemma), durchgesetzt werden kann?
Die Bahn wendet sich an die Polizei, um ihre Rechte durchzusetzen.
Der Wasserwerfer muss dabei wohl ausfallen. Da sind sich Gegner wie Befürworter einig. Was aber nun? Die Demonstranten, die Arbeitsgänge, welche von Gerichten als rechtens entschieden wurden behindern, oder gar unmöglich machen, werden sich künftig mehr und mehr der Strafverfolgung aussetzen. Der Gesetzgeber, also, unser Rechtsstaat kann und darf es sich nicht gefallen lassen, dass geltende Rechte missachtet werden. Nun also, muss die Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, das Dilemma ausbaden. Die Polizei und Staatsanwaltschaft werden die sogenannten Störer nacheinander festnehmen und zu Anzeige bringen. Das Gericht wird entscheiden. Da bin ich mir sicher: „Für das Recht“. Ob da eine „Volksbefragung“ weiterhilft? Wohl kaum. S21-Gegner haben sich schon geäußert, sie würden so oder so, nicht von ihrer Auffassung des Widerstandes gegen S21 lassen. Was nun, Staatsmacht? Nur den Finger heben wird nicht ausreichen. Ich glaube auch nicht, dass die Bahn nachgeben wird, auch nicht mit einer neuen Regierung. Wir dürfen gespannt sein.

 
 
 

 

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