Ehrenamtsförderung darf nicht missbraucht werden

Veröffentlicht am 08.07.2010 in Pressemitteilungen

Mit einer Initiative beim Bundesministerium der Finanzen reagiert die engagementpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und stellvertretende Vorsitzende des Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement Ute Kumpf auf einen Bericht des Magazins Panorama vom 1. Juli. Das ARD-Magazin hatte über die missbräuchliche Verwendung von Instrumenten der Ehrenamtsförderung berichtet, mit der Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege ihre Personalkosten reduziert haben. Ute Kumpf erklärt dazu:

Bürgerschaftliches Engagement ist eine wichtige Säule unseres Gemeinwesens und braucht unsere Unterstützung. Die Förderung bürgerschaftlichen Engagements durch den Staat darf aber nicht missbraucht werden, um Erwerbsarbeitsplätze zu verdrängen oder Beschäftigte schlechter zu stellen. Genau das scheint aber in sozialen Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege zu geschehen. Offensichtlich kam es mehrfach zu einer den Zielen des Gesetzgebers fernen Anwendungspraxis von Instrumenten der Ehrenamtsförderung.

Mit der Ehrenamtspauschale, die zuletzt unter Rot-Grün angehoben wurde, können ehrenamtlich Engagierte in ausgewählten Tätigkeitsfeldern für ihr gemeinwohlorientiertes Engagement jährlich bis zu 2.100 Euro von einem gemeinnützigen Träger steuerfrei erhalten. Auf diesen Betrag müssen auch keine Beiträge für die Sozialversicherung entrichtet werden. Damit hat der Gesetzgeber finanzielle Anreize für bürgerschaftliches Engagement in für die Allgemeinheit besonders wichtigen Bereichen geschaffen.

In den dokumentierten Fällen kam es zu einer missbräuchlichen Verwendung der Ehrenamtspauschale. Dabei wurden Stellen im sozialen Bereich ausgeschrieben, die monatlich insgesamt mit über 400 Euro vergütet werden und damit sozialversicherungspflichtig sind. Da aber neben einem Arbeitslohn in Höhe von 400 Euro die restliche Vergütung als Ehrenamtsfreibetrag ausgezahlt wurde, haben Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung gespart. Diese Kombination eines Minijobs mit dem Ehrenamtsfreibetrag wurde nicht durch die zuständigen Finanzämter beanstandet.

Damit wird ein Instrument der Förderung bürgerschaftlichen Engagements zum Nachteil von Beschäftigten zweckentfremdet. Diese Handhabung des Ehrenamtsfreibetrages muss schon daher ausgeschlossen werden, damit solche Fälle von "Schein-Ehrenamtlichkeit" nicht negativ auf den gemeinnützigen Bereich ausstrahlen. Das gemeinwohlorientierte Engagement von über 23 Millionen Bürgerinnen und Bürgern darf nicht ungerechtfertigt in Verruf gebracht werden.

Ich habe daher Bundesfinanzminister Schäuble aufgefordert, in seinem Haus Möglichkeiten prüfen zu lassen, wie eine missbräuchliche Anwendung des Ehrenamtsfreibetrages zum Nachteil von Beschäftigten verhindert werden kann. Bürgerschaftliches Engagement darf in sozialen Einrichtungen bezahlte Arbeit nicht ersetzen. Genauso wenig dürfen jedoch Steuererleichterungen für bürgerschaftlich Engagierte zweckentfremdet werden, um Beschäftigte nicht um ihre Rentenversicherungsbeiträge und die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu bringen. Beide, die bürgerschaftlich Engagierten als auch die geringfügig Beschäftigten, werden so zu Leidtragenden. Das Bundesministerium der Finanzen ist aufgefordert, diese missbräuchliche Anwendungspraxis zu unterbinden.

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Ute Kumpf, MdB
Stellv. Vorsitzende Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement Sprecherin der SPD-Arbeitsgruppe Bürgerschaftliches Engagement

Wilhelmsplatz 10
70182 Stuttgart

Telefon 0711 - 23 31 40
Telefax 0711 - 23 50 99
E-Mail ute.kumpf@wk.bundestag.de

 
 
 

 

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