SPD für Mindestlöhne in Böblingen

Veröffentlicht am 09.05.2009 in Kommunalpolitik

Gerechter Lohn für gute Arbeit – wenigstens in Böblingen
SPD-Gemeinderatsfraktion will „Sozialcharta“: 7,50 € Mindestlohn auf kommunaler Ebene ist möglich.

Nachdem sich die große Koalition in Berlin zum Thema „Mindestlohn“ noch zankt, ist es erforderlich, sich auf kommunaler Ebene Gedanken zu machen, ob und wie hier ein Mindestlohn verankert werden kann.
Über das ob möchte ich gar nicht viele Zeilen verlieren, denn eines ist klar: gute Arbeit verdient eine gute Entlohnung. Gerade in unserem starken Wirtschaftsraum muss es möglich sein, bei 7,50 € je Stunde eine Untergrenze zu ziehen. Darunter zu bezahlen ist nicht angemessen. Man kann dies sogar als unmoralisch bezeichnen, weil mit einem Stundenlohn von unter 7,50 € sich niemand selbst, oder gar eine Familie ernähren kann. Das Argument, dass bei der Einführung eines Mindestlohns Arbeitsplätze gefährdet wären, ist geradezu Menschen verachtend. Wo bitteschön soll denn die Untergrenze sein? Bei 5€ oder bei 4€, oder noch tiefer… Darüber hinaus herrscht für alle Anbieter Chancengleichheit und wir befinden uns nicht in Konkurrenz mit Billiglohnländern.
Die derzeitige Entwicklung mit Lohndumping und Zerschlagung qualifizierter Arbeitsplätze zugunsten von Billigjobs muss gestoppt werden.

Auf kommunaler Ebene ist die Einführung eines Mindestlohns seitens der Stadt denkbar einfach – man muss nur wollen: Die SPD Fraktion hat dazu im Gemeinderat einen Antrag eingebracht der noch immer auf seine Beschlussfassung wartet. Bei unserem Antrag geht es dabei um 3 Forderungen:
1. Für alle Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt und deren
Tochtergesellschaften soll ein direkter Mindestlohn von 7,50 €
gelten.
2. Für alle Dienstleistungsverträge, die die Stadt Böblingen vergibt,
wird ein Mindestlohn von 7,50 € vereinbart
3. Für alle Bau- und sonstigen Vergaben wird ein Mindestlohn von
7,50 € vereinbart

Für die Umsetzung und Kontrolle der Punkte 2. und 3. soll die Stadt Böblingen eine „Sozialcharta“ in Form eines Vertrags formulieren, bei der sich die Auftragsnehmer bei Neuvergaben verpflichten, die Einhaltung des Mindestlohns für die bei ihnen beschäftigten Mitarbeiter zu gewährleisten.

Für den Fall eines nachweislichen Verstoßes gegen die „Sozialcharta“ soll der jeweilige Auftragnehmer/Dienstleister für 5 Jahre von jeglicher Auftragsvergabe durch die Stadt Böblingen ausgeschlossen werden.

Dies bedeutet gleiche Chancen für alle – auch für Arbeitgeber. Denn der Wettbewerb in Form eines Preiswettbewerbs soll über Ideen und effektive Organisation geführt werden und nicht über Lohndumping und möglichst schlechte Arbeitsbedingungen!

20 von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben einen gesetzlichen Mindestlohn. Wenn schon nicht Deutschland, dann wenigstens die Stadt Böblingen.

Herbert Protze
Fraktionsvorsitzender

 
 
 

 

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